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Peter Oppler
Studium an der Ludwig-Maximilian-Universität in München, zugelassen als Rechtsanwalt seit 1983; von 2001 bis 2008 Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Technischen Universität in München, seit 2008 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 2012 Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Akademie der Hochschule Biberach.
Hauptsächliche Tätigkeitsbereiche
- Gestaltung von Bau-, GU-, Architekten-, Ingenieur- und Projektmanagementverträgen
- Industriebau
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und mehrfach verwendete Klauselwerke
- Beratung bei Gestaltung und Prüfung von Leistungsbeschreibungen
- Nachtragsmanagement
- Baubegleitende Rechtsberatung bei der Abwicklung von Großbauvorhaben
- Schlichtung und Mediation am Bau
- Schiedsrichtertätigkeit
Veröffentlichungen
- Autor in: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 18. Auflage 2013, Werner Verlag Düsseldorf, Kommentierung der §§ 4, 7, 12 VOB/B
- Autor in: Münchner Prozessformularbuch Privates Baurecht, 4. Auflage 2013, Verlag C.H. Beck München, Abschnitt Vergütung/Nachträge
- Autor in: Beck´scher Großkommentar zur VOB/C, Verlag C.H. Beck München, 2. Auflage 2008, Kommentierung DIN 18363 und 18364
- Diehl/Oppler, Privates Baurecht, Gesetze und Materialien, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2000
- Verschiedene Aufsätze, Artikel und Fachbeiträge in Fachzeitschriften
Weitere Tätigkeiten und Mitgliedschaften
- Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Technischen Universität München (2001 - 2008)
- Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen AnwaltVerein (1992-2013), seitdem Ehrenmitglied
- Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Akademie der Hochschule Biberach (seit 2012)
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Mitglied beim Deutschen Baugerichtstag e.V.
- Mitherausgeber der Zeitschrift „Baurecht“ (BauR)
- Mitherausgeber der Zeitschrift "Vergabe Spezial"
- ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Immobilien- und Baurecht“ (IBR)
- Schlichter nach der SoBau (Schieds- und Schlichtungsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen AnwaltVerein
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